Gold vererben

Fluch und Segen zugleich

© pexels.com; Michael Steinberg

Gold gilt als sichere Kapitalanlage und erfreut sich gerade in Zeiten von hoher Inflation großer Beliebtheit. Wer über Jahre sein Geld in Gold angelegt hat, dürfte mittlerweile ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Doch was geschieht, wenn der Besitzer verstirbt? Was müssen Erben von Gold, Silber und anderen Edelmetallen beachten?

Mittelherkunft für Geldwäsche

Wer Gold erbt, wird sich sicherlich darüber freuen, dass der Erblasser sein Vermögen in eine werthaltige Sachanlage investiert hat, denn der Goldpreis hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Doch wenn Erben geerbtes Gold verkaufen möchten, sollten sie einige Besonderheiten beachten.

Der Gesetzgeber sieht für die Transaktion mit Gold erhebliche Prüfpflichten vor, unabhängig davon, ob es sich um gekauftes, geschenktes oder geerbtes Gold handelt. Die kaufende Stelle, z. B. Bank, könnte dem Goldverkäufer unangenehme Fragen stellen oder einen lückenlosen Herkunftsnachweis verlangen. Wer also über hohe Goldbestände verfügt, sollte einen Nachweis erbringen, woher die Mengen an Gold stammen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Darüber hinaus geht es auch um steuerliche Aspekte, denn gerne wird unterstellt, dass Goldkäufe mit Schwarzgeld finanziert werden. Ein Erbschein allein reicht als Mittelherkunft nicht aus.

Ermittlung des Verkehrswertes

Bei einer Erbschaft steht die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes der Sachwerte aus Gold, Silber oder sonstigen Edelmetallen im Vordergrund. Beinhaltet die Erbschaft eine Münzsammlung, die Münzen aus unterschiedlichen Zeiten und Größen umfasst, kann sich die Wertermittlung schwierig gestalten, da jede einzelne Münze bewertet werden muss. Das gilt insbesondere für seltene und gefragte Münzen. Einfacher ist es, wenn Sie zum Beispiel über 50 Goldmünzen gleicher Art und Güte verfügen, die Sie Ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen vererben möchten. Bei Gold- und Silberbarren gestaltet sich die Wertermittlung ebenfalls relativ einfach, da diese keinen Sammlerwert besitzen. Ihr Wert besteht aus dem reinen Materialwert. Die Preise für Gold und Silber werden von der London Bullion Market Association (LBMA) ermittelt und können jederzeit, genauso wie Börsenkurse, online abgefragt werden.

Gold im Schließfach

Derzeit besteht in Deutschland die Möglichkeit, Gold bis zu einem Betrag von 2.000 Euro im Monat bar und anonym zu kaufen. Somit hat der Staat keine Kenntnis über diese Tafelgeschäfte. Viele Käufer verwahren ihre Goldschätze in Bankschließfächern. Im Todesfall kommen die Erben üblicherweise nur durch Vorlage eines Erbscheines oder Testaments an das Schließfach heran. Im Zweifel muss ein Nachlasspfleger die Situation klären. Der berechtigte Erbe muss in jedem Fall den Inhalt des Schließfaches beim Finanzamt anmelden und entsprechend Erbschaftssteuer zahlen. Das gilt auch für anonym gekaufte Münzen und Barren.  

Erbschaftssteuer

Gold kann wie jedes andere materielle Gut vererbt werden. Edelmetalle unterliegen der Erbschaftssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten folgende Freibeträge:  

  • Ehepartner 500.000 Euro,
  • Kinder 400.000 Euro,
  • Enkelkinder 200.000 Euro,
  • Eltern und Großeltern 100.000 Euro,
  • alle übrigen Erben 20.000 Euro.

Die Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungssteuer können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Wer über ein hohes Vermögen verfügt, kann durch Schenkungen im Abstand von zehn Jahren Steuerzahlungen vermeiden.

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