Strafrecht
GmbH-Geschäftsführerhaftung
Persönliche Haftungsrisiken kennen
Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Whistleblower vor Repressalien schützen
Insolvenzverschleppung vermeiden
Richtig handeln in Krisensituationen
Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen laufen nach deutschen Gesetzen leicht Gefahr, Straftaten zu begehen. Die betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken sollten Sie daher mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht) besprechen und minimieren. Auch das Thema „Compliance“ wird wichtiger. Wir informieren Unternehmen in Emscher-Lippe (Marl, Recklinghausen, Datteln, Dorsten, Haltern, Gelsenkirchen, Herten).